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TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DAS GEWINNSPIEL STEIFF x Harry Potter

(Stand: 25.08.2025, letztes Update 28.08.2025)

§ 1 VERANSTALTER; GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel Steiff x Harry Potter (nachfolgend: "Gewinnspiel").

(2) Dieses Gewinnspiel wird von der Margarete Steiff GmbH, Richard-Steiff-Straße 4, 89537 Giengen an der Brenz (nachfolgend „STEIFF“) als alleinige Veranstalterin durchgeführt. STEIFF ist der alleinige Veranstalter des Gewinnspiels. Beschwerden und Mitteilungen sind ausschließlich an STEIFF (info@steiff.com) zu richten.

(3) Dieses Gewinnspiel wird mit Kooperationspartnern bzw. Gewinnsponsoren umgesetzt, die die Gewinne zur Verfügung stellen bzw. sponsoren. Für dieses Gewinnspiel gibt es folgende Kooperationspartner bzw. Gewinnsponsoren: 1) Warner Bros. Entertainment GmbH, Gerhofstr. 1-3, 20354 Hamburg, Deutschland (nachfolgend: „Warner Bros. Deutschland“) , 2) Warner Bros. Studio Tour London; Studio Tour Drive, Watford, WD25 7LR, Vereinigtes Königreich (nachfolgend: “Warner Bros. Studio Tour London”) . Im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels vertritt STEIFF seinen Kooperationspartner bzw. Gewinnsponsor.

(4) Die Kooperationspartner bzw. Gewinnsponsoren posten zusätzlich das Gewinnspiel auf Ihren Social Media Accounts.

(5) Durch die Teilnahme an diesem Gewinnspiel, bestätigen die Teilnehmer diese zu akzeptieren.

(6) Durch die Teilnahme am Gewinnspiel bestätigen die Teilnehmer daneben ausdrücklich, dass sie der Speicherung und Verwendung Ihrer Daten durch STEIFF gemäß unserer Datenschutzrichtlinien zustimmen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.steiff.com/de-de/i/datenschutz.

§ 2 GEWINNSPIEL, GEWINN, TEILNAHMEZEITRAUM

(1) Das Gewinnspiel findet auf Instagram (@steiff_official) sowie auf dem Instagram Account von dem Kooperationspartner bzw. Gewinnsponsoren @wbtourlondon] statt.

(2) Der Teilnahmezeitraum des Gewinnspiels beginnt am 25.08.2025 und endet am 07.09.2025 um 23:59 Uhr Mitteleuropäische Zeit. Alle Gewinnspielteilnahmen müssen spätestens bis zum Ende des Anmeldezeitraums bei STEIFF eingegangen sein. Alle nach diesem Zeitpunkt eingegangenen Gewinnspielteilnahmen werden automatisch disqualifiziert.

(3) Bei dem Gewinnspiel handelt sich um eine Verlosung, die nach dem Zufallsprinzip durchgeführt wird. Die Gewinnerziehung erfolgt durch STEIFF.

(4) Unter allen Teilnehmern wird 1x folgendes Gewinnpaket (nachfolgend: „Gewinn“) verlost

· 2x Harry Potter Plüschfigur, Artikelnummer: 024191*

· 2x Warner Bros. Studio Tour London Tickets

*legal notice: Der Harry-Potter-Preis ist mit den folgenden geistigen Eigentumsrechten verbunden: © & ™ Warner Bros. Entertainment Inc. WB SHIELD: © & ™ WBEI. Publishing Rights © JKR.

(5) Das Gewinnpaket besteht insgesamt aus vier Gewinnen und zwar wie folgt:

Bei dem Gewinn „Harry Potter“ (Artikelnummer: 024191) handelt es sich jeweils um ein Lizenzprodukt. Harry Potter ist ein Produkt unter der Lizenz von Warner Bros. Consumer Products Inc. (4000 Warner Blvd., Building 700, 2nd Floor, Burbank, CA 91522, United States of America).

Abweichungen des Gewinns insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u. ä. sind möglich. Der überreichte Gewinn kann auch ggf. von der bildlichen Darstellung abweichen.  STEIFF und/oder der Kooperationspartner bzw. der Gewinnsponsor können den Gewinn jederzeit durch einen gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte austauschen.

Bei dem Gewinn „Tickets für die Warner Bros. Studio Tour London“ ist Folgendes inkludiert:

· Hin- und Rückflug in der Economy-Klasse nach London ab Deutschland, Nordirland oder Schottland für zwei Personen (andere Gewinner im Vereinigten Königreich erhalten eine Reisegutschrift von £100,00 pro Person). Von Deutschland aus gelten folgende Abflughäfen: Berlin, Frankfurt, Hamburg oder München. Das Aufgabegepäck ist inbegriffen gemäß den jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaften. Ist der Gewinner aus der Schweiz oder Österreich, muss er auf eigene Kosten zum Flughafen in Deutschland reisen.

· Privater Hin- und Rücktransfers zwischen dem Flughafen in London, dem Hotel in London und der Studio-Tour in London (inklusive Wartezeit)

· Reiseversicherung. Bestehende Vorerkrankungen sind jedoch nicht abgedeckt. In diesem Fall wird eine zusätzliche private Versicherung empfohlen. Das Höchstalter des Reisenden darf maximal 75 Jahre betragen.

· Zwei Übernachtungen in einem Hotel in London mit Frühstück. Das Hotel ist für zwei Personen im Doppelzimmer vorgesehen. Das Hotel verlangt eine Kreditkarten-Autorisierung oder eine Barkaution für eventuelle Zusatzkosten. Die Hotelauswahl erfolgt durch den Gewinnersponsor bzw. Kooperationspartner.

· Warner Bros. Studios London Tour mit digitalem Guide

· Die Reise gilt für 2 Personen, nämlich für den Gewinner und eine Begleitperson seiner Wahl

Im Gewinn inbegriffen ist nicht die Verpflegung. Gewinner und Begleitperson sind selbst verantwortlich für alle weiteren Mahlzeiten und Ausgaben, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Ebenfalls nicht im Gewinn inbegriffen ist die Anreise von Deutschland, Österreich und der Schweiz zu den jeweiligen Abflughäfen sowie die Übernahme von sonstigen Reisekosten wie Reisepass und/oder Visum. Die Anreise erfolgt auf eigene Kosten.

(6) Hinsichtlich des Gewinns „Tickets für die Warner Bros. Studio Tour London“ gelten seitens des Gewinnspielsponsors bzw. Kooperationspartners folgende ergänzende Sonderbedingungen: Warner Bros. Studio Tour Tickets gelten folgende ergänzende Bedingungen:

· Reisezeitraum: Reisetermine sind an Wochenenden zwischen dem 08. September 2025 und dem 08. September 2026, ausgenommen lokale und britische Feiertage, nach Rücksprache mit Warner Bros. Studio Tour London (Warner Bros. Studio Tour London, Studio Tour Drive, Watford, WD25 7LR) möglich. Gewinner verlieren den Anspruch auf den Preis, wenn sie nicht vor dem 08. September 2026 reisen und müssen mindestens 60 Tage vor dem gewünschten Reisedatum Bescheid geben. Der Gewinner schlägt Warner Bros. Studio Tour London drei unterschiedliche Reisedaten vor und muss diese mit Warner Bros. abstimmen. Änderungen sind nach der Buchungsbestätigung nicht mehr möglich.

· Begleitpersonen: Der Gewinner kann eine Begleitperson seiner Wahl mitnehmen. Allerdings darf die Begleitperson nicht durch ein weiteres Gewinnspiel, eine Promotion oder eine kommerzielle Aktion bestimmt werden. Begleitpersonen kann auch Minderjährige sein; ein Reisender muss mindestens 21 Jahre alt sein. Ist die ausgewählte Begleitperson nach den jeweiligen lokalen Vorgaben minderjährig, muss die mitreisende Person ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter sein. Weitere Familienmitglieder oder Gäste dürfen nicht zusätzlich als Begleitperson auf eigene Kosten mitgenommen werden. Nachdem eine Begleitperson ausgewählt und dem Gewinnersponsor bzw. Kooperationspartner mitgeteilt wurde, sind weitere Änderungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Performance Entertainment Ltd [Tudor Barn, West Well Lane, Tingewick Bucks MK18 4QA] möglich, die nach eigenem Ermessen erteilt oder verweigert werden kann. Bei Perfomance Entertainment handelt es sich um eine Agentur, die seitens Warner Bros. Deutschland ausgewählt wurde. STEIFF steht in keinerlei Zusammenhang mit dieser Firma.

· Anreise: Sofern im Studio-Preis nicht anders angegeben, sind Gewinner und ihre Begleitpersonen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz für ihre Reisekosten selbst verantwortlich. Gewinner aus dem Vereinigten Königreich, außer von Nordirland und Schottland, erhalten eine Reisekostenpauschale in Höhe von £100,00 pro Person. Ein Gewinner aus Österreich und der Schweiz erhalten überhaupt keine Reisekostenpauschale.

Gewinner und Begleitperson müssen mit derselben Reiseroute von einem vom Veranstalter gewählten Flughafen/Bahnhof in der Nähe ihres Wohnortes abreisen.

· Visa/ Reisepass: Gewinner/Gäste aus Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen im Besitz eines gültigen biometrischen Reisepasses (E-Pass) und ggf. eines Visums/Aufenthaltstitels sein. Gewinner und Gäste aus Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen über eine gültige ETA (Electronic Travel Authorisation) verfügen, ausgestellt über das britische ETA-Programm: https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta#apply-for-an-eta
Nur britische Passinhaber oder Personen mit gültigem Visum sind davon ausgenommen.

· Sonstiges: Jeder potenzielle Gewinner und seine Begleitperson müssen ein Formular zur Annahme des Preises und zum Haftungsausschluss unterzeichnen, um den Preis in Anspruch nehmen bzw. daran teilnehmen zu können. Dieses Formular wird von Warner Bros Studio Tour London eventuell bereitgestellt. Erziehungsberechtigte haben das Formular für minderjährige Begleitpersonen zu unterzeichnen.

Der Gewinner und seine Begleitperson verpflichten sich, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Warner Bros. Studio Tour London – The Making of Harry Potter (https://www.wbstudiotour.co.uk/terms-and-conditions/) einzuhalten.

· Film- und Fotoaufnahmen: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es möglich sein kann, dass der Gewinnspielsponsor bzw. Kooperationspartner zu Werbeaktionen und/oder Promotionszwecke Film- und Fotoaufnahmen und/oder sonstige Aufnahmen von dem Gewinner und/oder seiner Begleitperson zu machen. Der Gewinner und seine Begleitperson erklären sich mit der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten für solche Zwecke einverstanden und erklären sich ferner damit einverstanden, dass sie zu diesem Zweck keine Ansprüche gegen STEIFF geltend machen werden und auf alle Ansprüche verzichten, die ihnen aufgrund einer angeblichen Verletzung des Datenschutzes oder einer missbräuchlichen Verwendung von Daten gemäß den einschlägigen Datenschutzgesetzen zustehen könnten.

· Änderungen des Gewinns: Der Gewinnspielsponsor bzw. der Kooperationspartner kann nach eigenem Ermessen Preise ändern oder ergänzen, um angemessene Ersatzpreise bereitstellen. Die Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass der Gewinnspielsponsor bzw. der Kooperationspartner hieraus keine Haftung übernehmen.

· Haftung: Der Gewinner und seine Begleitperson reisen auf eigenes Risiko. Falls die Durchführung der Aktion aus irgendeinem Grund nicht wie geplant möglich ist – einschließlich aber nicht beschränkt auf Krieg, Terrorismus, Notstand, Pandemie, Naturkatastrophe, Manipulation oder Computervirus – behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Aktion zu stornieren, zu ändern oder auszusetzen oder den Preis zu ersetzen oder anzupassen, vorbehaltlich etwaiger schriftlicher Vorgaben einer zuständigen Behörde.

§ 3 TEILNAHMEBERECHTIGUNG

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz sowie im Vereinigten Königreich (UK) haben und dort rechtmäßig ansässig sind. Nur Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern sind zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt. Gewinner unter 21 Jahren müssen von einer Person begleitet werden, die mindestens 21 Jahre alt ist.

(2) Minderjährige Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausdrücklich ausgenommen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige findet nicht statt. Kinder, die noch nicht volljährig sind und an dem Gewinnspiel teilnehmen möchten, können einen Erwachsenen bitten, in ihrem Namen teilzunehmen. Minderjährige Personen unter 18 Jahren können aber eine Begleitperson bei der Warner Bros. Studio Tour sein.

(3) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen.

(4) Jeder Teilnehmer darf nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen.

§ 4 AUSSCHLUSS VOM GEWINNSPIEL

(1) Mitarbeiter der STEIFF Gruppe und deren verbundenen Unternehmen (d.h. STEIFF Beteiligungsgesellschaft mbH, Margarete Steiff GmbH, STEIFF Retail GmbH, und der AIGO-TEC GmbH) und deren Angehörige sowie Mitarbeiter und Angehörige des Kooperationspartners bzw. des Gewinnsponsors sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich STEIFF das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und den Gewinn nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder durch Manipulation des Gewinnsystems Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls kann in diesen Fällen auch nachträglich der Gewinn aberkannt und zurückgefordert werden. Als technische Manipulation gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die mehrfache Anmeldung einer Person, die Teilnahme über einen Gewinnspielservice oder vergleichbare automatisierte Sammelteilnahmedienste.

(4) Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht.

§ 5 DURCHFÜHRUNG UND ABWICKLUNG DES GEWINNSPIELS

(1) Eine Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nur während des vorgegebenen Teilnahmezeitraums (§ 2) möglich.

(2) Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer [an dem Beitrag einen Kommentar hinterlassen und die folgende, in der Caption vorhandene Frage beantworten: Welche Gestalt nimmt der Irrwicht an, als Harry den Patronus-Zauber mit Professor Lupin übt?]. Eine Markierung der Freunde ist hierbei nicht erforderlich. Die Kommentare unterhalb des Gewinnspiels dürfen ferner nicht rechtswidriger Natur sein, d.h. insbesondere keine Beleidigungen oder falsche Tatsachenbehauptungen enthalten oder gegen Schutzrechte des geistigen Eigentums verstoßen und müssen den Nutzungsrichtlinien der jeweiligen Social-Media-Plattform entsprechen. Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss außerdem der Beitrag geliked werden. Der Teilnehmer muss spätestens bis zum Ende des jeweils geltenden Teilnahmeschlusses (§2), d.h. bis spätestens zum 07.09.2025 um 23:59 Uhr Mitteleuropäischer Zeit am Gewinnspiel teilnehmen.

(3) Maßgeblicher Zeitpunkt der Teilnahme ist die protokollierte Uhrzeit. Antworten/Posts/Kommentare/Likes, die nicht innerhalb des Teilnahmezeitraums abgegeben wurden, werden nicht berücksichtigt, und zwar unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist. Gleiches gilt für Kommentare rechtswidriger Natur oder Kommentare, die nicht den Nutzungsrichtlinien der jeweiligen Social-Media-Plattform entsprechen. Für etwaige Verzögerungen bei der Abgabe bzw. Übermittlung der Antwort und Teilnehmerdaten sind weder STEIFF, Facebook noch die Kooperationspartner verantwortlich.

(4) Der Gewinn wird unter allen Teilnehmenden verlost, welche die Frage richtig beantwortet haben.

(5) Für die Gewinnermittlung, insbesondere für die Identifizierung der Teilnehmer/ Gewinner bei Abholung/Versand des Gewinns, müssen der Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und die E-Mail-Adresse des Teilnehmers nach Erhalt der Gewinnbestätigung angegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Angabe von personenbezogenen Daten nicht erforderlich.

§ 6 GEWINNERMITTLUNG; GEWINNE; GEWINNEINLÖSUNG

(1) Der Gewinner wird per Los am 08.09.2025 ermittelt.

(2) Der Gewinner wird von STEIFF per DM Nachricht bei Instagram (@steiff_official) am 08.09.2025 benachrichtigt.

(3) Der Gewinner muss sich dann innerhalb 24 Stunden nach dem Eingang der Gewinnbenachrichtigung unter Angabe seines Vor- und Nachnamens sowie seiner Anschrift, E-Mail Adresse und dem Geburtsdatum per Antwort auf die Nachricht von STEIFF melden, wenn die Gewinnbenachrichtigung keine abweichende Frist enthält. Sofern die Gewinnbenachrichtigung eine abweichende Frist enthält, so hat sich der Gewinner innerhalb dieser bei STEIFF zu melden. In jedem Fall muss der Gewinner STEIFF seine personenbezogenen Daten mitteilen.

(4) STEIFF behält sich vor, den Gewinn nur gegen einen Altersnachweis an die Gewinner auszuhändigen

(5) Die Sachgewinne (,d.h. Steiff - Harry Potter Produkte) werden kostenlos an die von dem Gewinner angegebene Adresse per Post verschickt. Hinsichtlich des Gewinns „Tickets für die Warner Bros. Studio Tour London“ erhält der Gewinner einen digitalen Gutschein. Diesen erhält er von Warner Bros Studio Tour London. Eine Aushändigung erfolgt nur an den Gewinner persönlich. STEIFF behält sich vor, zum Abgleich des Gewinners einen Identitätsnachweis des Gewinners anzufordern.

(6) Eine Barauszahlung des Gewinns ist in keinem Falle möglich. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten und/oder übertragen werden.

(7) Soweit der Gewinn nicht mehr lieferbar sein sollte, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz oder Gutschein von STEIFF oder dem Kooperationspartner bzw. Gewinnsponsor.

(8) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels schriftlich an Margarete Steiff GmbH, Richard-Steiff-Straße 4, 89537 Giengen an der Brenz zu richten oder per E-Mail an info@steiff.de abzugeben.

(9) Die Entscheidung von STEIFF ist endgültig und es wird keine Korrespondenz oder Diskussion geführt.

(10) STEIFF muss Informationen veröffentlichen oder zugänglich machen, aus denen hervorgeht, dass eine gültige Vergabe stattgefunden hat. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, sendet STEIFF den Nachnamen und das Land und die Region der Hauptgewinner sowie gegebenenfalls Kopien ihrer Gewinnerbeiträge an alle Personen, die innerhalb eines Monats nach Ablauf der Teilnahmefrist eine E-Mail an info@steiff.de senden.

(11) Wenn Sie mit der Veröffentlichung oder Bereitstellung Ihres Nachnamens, Ihres Landes, Ihrer Region und Ihres Gewinnerbeitrags ganz oder teilweise nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an info@steiff.de. In diesem Fall muss STEIFF die Informationen und den Gewinnerbeitrag dennoch auf Anfrage oder bei Anfechtung der Gewinnerbedingungen an die Advertising Standards Authority in dem Vereinigten Königreich (oder eine andere gleichwertige Werbeaufsichtsbehörde in Deutschland, Österreich oder der Schweiz) weiterleiten.

§ 7 VERFALL DES GEWINNS

Meldet sich der Gewinner nicht nach § 5 fristgerecht, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

§ 8 VORZEITIGE BEENDIGUNG, AUSSCHLUSS

(1) STEIFF behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht STEIFF insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

(2) Aus einer solchen vorzeitigen Beendigung des Gewinnspiels entstehen den Teilnehmern keinerlei Ansprüche.

(3) Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann STEIFF von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 9 DATENSCHUTZ

Datenvereinbarung im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel

(1) Die vom Teilnehmer mitgeteilten erforderlichen personenbezogenen Daten werden nur von STEIFF erhoben, gespeichert und verarbeitet und nur zu diesem Zweck an das folgende mit der Abwicklung des Gewinnspiels betraute und auf den Datenschutz verpflichtete Unternehmen weitergegeben:

Warner Bros. Studio Tour London; Studio Tour Drive, Watford, WD25 7LR, Vereinigtes Königreich

(2) Hierzu erklärt der Teilnehmer bzw. Gewinner seine Einwilligung. Hierbei kann es sich insbesondere um folgende Daten handeln:

· Vor- und Nachnamen (des Hauptbesuchers)

· Anschrift

· E-Mail-Adresse

· Geburtsdatum

· Instagram Accountname

· Telefonnummer:

(Bei internationalen Anrufen bitte Vorwahl, Land und Region/Bundesstaat angeben)

Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet, d.h. zur Ermittlung und Kontaktaufnahme mit dem Gewinner sowie zur Identifizierung des Gewinners

(3) Ein Anspruch auf Registrierung für das Gewinnspiel oder die Teilnahme am Gewinnspiel besteht nicht.

(4) Sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von STEIFF in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen sind aus den Datenschutzbestimmungen ersichtlich. Nach Beendigung und vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels werden alle angegebenen Daten gelöscht, sofern STEIFF nicht gesetzlich verpflichtet ist, die Daten auch darüber hinaus zu speichern.

(5) Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per E-Mail an info@steiff.de oder schriftlich an Margarete Steiff GmbH, RIchard-Steiff-Str.4, 89537, Giengen an der Brenz, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten zu widersprechen und somit gleichzeitig von der Teilnahme zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihre Daten unverzüglich gelöscht. Ebenso kann direkt der Datenschutzbeauftragt von STEIFF kontaktiert werden. KONTAKTDATEN DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN E-Mail: dirk.janthur@janthur.net

(6) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Teilnehmerdaten ist grundsätzlich Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Das berechtigte Interesse der Veranstalterin ergibt sich aus dem Interesse, das ausgelobte Gewinnspiel durchführen zu können. Für die Verarbeitung der Gewinnerdaten ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO Rechtsgrundlage. Im Falle der Abgabe einer darüberhinausgehenden Einwilligungserklärung, ist Art. 6 I lit. a DS-GVO Rechtsgrundlage.

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Sie haben zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, haben Sie das Recht sich bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg zu beschweren.

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Sie ist allerdings für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist die Nichtteilnahme am Gewinnspiel.

(7) Die Teilnehmer des Gewinnspiels müssen jederzeit die Nutzungsbedingungen, Richtlinien und Datenschutzbestimmungen von Instagram einhalten. Sofern das Gewinnspiel auf anderen Plattformen, wie etwa Facebook, durchgeführt wird, sind ergänzend deren Nutzungsbedingungen und Richtlinien sowie deren Datenschutzhinweise zu beachten. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu diesen Drittanbietern und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram oder Facebook, sondern STEIFF. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Die Drittanbieter sind dabei in keiner Weise für das Gewinnspiel verantwortlich. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an die Drittanbieter, sondern an info@steiff.de zu richten.

(8) Sobald die Sie jeweiligen Social Media Profile in dem jeweiligen Netzwerk aufrufen, gelten dort die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Betreiber. Sofern seitens der Drittanbieter Daten erhoben werden, ist STEIFF hierfür nicht verantwortlich. Der Teilnehmer hat sich selbst über die Datenschutzbedingungen von Drittanbietern zu informieren. Wir haben keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch die sozialen Netzwerke. Es bestehen keine Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang, an welchem Ort und für welche Dauer die Daten gespeichert werden, inwieweit die Netzwerke bestehenden Löschpflichten nachkommen, welche Auswertungen und Verknüpfungen mit den Daten vorgenommen werden und an wen die Daten weitergegeben werden. Wir machen daher ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Ihre Daten (zB persönliche Informationen, IP-Adresse) von den Betreibern der Netzwerke entsprechend ihrer Datenverwendungsrichtlinien abgespeichert und für geschäftliche Zwecke genutzt werden.

(9) Wir verarbeiten Daten im Hinblick auf Social Media Präsenzen insofern, als über diese bspw. Kommentare oder Direktnachrichten an uns gerichtet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten nach einer Einwilligung des Nutzers ist Art. 6 Abs.1 lit. a DS-GVO.

§ 10 HAFTUNG

(1) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten, insbesondere der Versandadresse, ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

(2) Für technische Ausfälle, die zur Nichtverfügbarkeit des Angebots führen, und/oder Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und/oder andere technische Defekte außerhalb des Einflussbereichs von STEIFF, übernimmt STEIFF keine Haftung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

(3) STEIFF übernimmt keine Verantwortung für Gewinnspielteilnahmen, die beschädigt, nicht vollständig ausgefüllt oder übermittelt, verloren gegangen, verlegt, beschädigt oder verspätet zugestellt wurden, unabhängig von der Ursache, einschließlich beispielsweise aufgrund von Geräteausfällen, technischen Störungen, System-, Satelliten-, Netzwerk-, Server-, Website-, Computerhardware- oder Softwarefehlern jeglicher Art, und akzeptiert darüber hinaus keine Übermittlungsnachweise als Nachweis für den Eingang der Gewinnspielteilnahme.

(4) STEIFF wird mit der Erfüllung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(5) Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Gewinnsponsoren gestellt werden, bietet STEIFF nur in deren Namen an (hier: Warner Bros. Studio Tour London – The Making of Harry Potter Tickets mit Übernachtung). STEIFF ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel. Für die Sonderbedingungen hinsichtlich des Gewinns „Tickets für die Warner Bros. Studio Tour London“ ist ausschließlich der Gewinnspielsponsor bzw. der Kooperationspartner verantwortlich.

(6) Offensichtliche Mängel des Gewinns sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Gewinns an STEIFF (info@steiff.com) mitzuteilen.

(7) STEIFF haftet nicht für falsche Informationen, die durch die Kooperationspartner bzw. Gewinnsponsoren geäußert und verbreitet werden und die mit dem Gewinnspiel im Zusammenhang stehen. Ebenfalls übernimmt STEIFF keine Haftung für die Inhalte

(8) Soweit gesetzlich zulässig, haften STEIFF, seine Vertreter, verbundenen Unternehmen und/oder Vertriebspartner unter keinen Umständen gegenüber Teilnehmern für Verluste, Schäden, Personenschäden oder Todesfälle, die sich aus der Teilnahme am Gewinnspiel oder der Annahme des Preises ergeben, es sei denn, diese wurden durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz von STEIFF, seinen Vertretern, verbundenen Unternehmen und/oder Vertriebspartnern oder deren Mitarbeitern verursacht. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.

(9) STEIFF haftet weiter nicht für eine begründete oder berechtigte Absage/Ausfall des Gewinnspiels durch den Veranstalter und/oder den Gewinnspielsponsor bzw. Kooperationspartner. STEIFF haftet auch nicht für eine berechtigte oder rechtmäßige Stornierung/Annullierung des Studio-Preises durch Warner Bros. Studio Tour London und/oder Warner Bros. Germany.

(10) Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich seitens STEIFF bereitgestellt. Findet das Gewinnspiel auf Social Media (Facebook, Instagram etc.) statt, steht es in keiner Verbindung zur Meta Platforms Inc. und wird in keiner Weise von Meta Platform Ireland Limited (Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland) gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein STEIFF. Es gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen von Instagram (https://help.instagram.com/581066165581870/). Der Teilnehmer verpflichtet sich, Instagram von jeglicher Haftung freizustellen.

§ 11 SONSTIGES

(1) Der Name, die Marken und das Logo von STEIFF sind geistiges Eigentum der Margarete Steiff GmbH und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung in keiner Weise verwendet werden.

(2) STEIFF behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen und/oder das Gewinnspiel und/oder alle Vereinbarungen, Zeitpläne oder andere Elemente, die direkt oder indirekt mit diesem Gewinnspiel in Verbindung stehen, jederzeit und aus beliebigen Gründen zu ändern oder zu streichen, wenn dies als notwendig erachtet wird.

(3) Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(4) STEIFF nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.